Dr. Maximilian Bönner, LL.M.
Alte Freiheit 26,
42103 Wuppertal
Tel. 0202 / 946 33 14 0
Fax 0202 / 946 33 14 10
E-Mail: info@notar-boenner.de
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 08.30 bis 18.00 Uhr
und nach Terminabsprache

Kosten

Gebührenerhebungspflicht

Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäfts-prüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung. So wird u.a. gesichert, dass jeder Notar nur die ihm gesetzlich zustehenden Gebühren erhebt und die gleiche notarielle Dienstleistung auch bei jedem Notar das gleiche kostet.

Soziales Gebührensystem

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Kostengünstige Dienstleistung

Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.

Weiterführende Informationen und konkrete Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

Beispiele für die Kosten bei Immobilientransaktionen finden Sie HIER.

Gebührenerhebungspflicht

Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäfts-prüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung. So wird u.a. gesichert, dass jeder Notar nur die ihm gesetzlich zustehenden Gebühren erhebt und die gleiche notarielle Dienstleistung auch bei jedem Notar das gleiche kostet.

Soziales Gebührensystem

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Kostengünstige Dienstleistung

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.

Weiterführende Informationen und konkrete Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

Beispiele für die Kosten bei Immobilientransaktionen finden Sie HIER.

Immobilien

z.B. Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen

Unternehmen

z.B. Gründung von Gesellschaften, Anmeldungen zum Handels- oder Vereinsregister

Verschenken & Vererben

z.B. Testamente, Erbvertrag, Pflichtteilsreglungen, Erbschein, Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung

Ehe & Familie

z.B. Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, Ehebedingte Zuwendungen, Adoption

Vorsorge

z.B. General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Beglaubigungen

z.B. Beglaubigung Ihrer Unterschrift, Beglaubigung von Dokumenten

Kontakt

Notar Dr. Maximilian Bönner, LL.M.
Alte Freiheit 26 (Köbo-Haus),
42103 Wuppertal (Anfahrt GoogleMaps)
Tel. 0202 / 946 33 14 0
Fax 0202 / 946 33 14 10
E-Mail info@notar-boenner.de

Parkmöglichkeiten im Parkhaus am Hauptbahnhof (Döppersberg 53, 42103 Wuppertal, 150m Fußweg)

Anfahrt GoogleMaps

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 18.00 Uhr
und nach Terminabsprache.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.