Dr. Maximilian Bönner, LL.M. Alte Freiheit 26, 42103 Wuppertal |
Tel. 0202 / 946 33 14 0 Fax 0202 / 946 33 14 10 E-Mail: info@notar-boenner.de |
Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.30 bis 18.00 Uhr und nach Terminabsprache |
Gebührenerhebungspflicht
Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.
Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäfts-prüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung. So wird u.a. gesichert, dass jeder Notar nur die ihm gesetzlich zustehenden Gebühren erhebt und die gleiche notarielle Dienstleistung auch bei jedem Notar das gleiche kostet.
Soziales Gebührensystem
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.
Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.
Kostengünstige Dienstleistung
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.
Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.
Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.
Weiterführende Informationen und konkrete Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.
Beispiele für die Kosten bei Immobilientransaktionen finden Sie HIER.